Asbestverdacht – was jetzt sofort zu tun ist und was nicht
Sie renovieren und stoßen plötzlich auf ein verdächtiges Material? Die wichtigste Botschaft vorab: Ruhe bewahren. Asbest ist gefährlich, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden – nicht allein durch seine Existenz. Wer jetzt besonnen vorgeht, minimiert das Risiko für sich und alle Beteiligten.
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Schritt 1: Arbeiten sofort stoppen
Wenn Sie beim Renovieren auf ein unbekanntes Material stoßen und Asbestverdacht besteht – hören Sie sofort auf. Das gilt für alle Arbeiten im betroffenen Bereich: kein Weiterbohren, kein Weiterschleifen, kein Weiterabreißen. Jede mechanische Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien setzt Fasern frei. Je länger diese Arbeiten fortgesetzt werden, desto höher die Faserkonzentration in der Raumluft.
Schritt 2: Bereich sichern und richtig lüften
- ✓Werkzeug und Maschinen abstellen – auf ihnen können sich Fasern abgesetzt haben
- ✓Bereich absperren – Tür schließen, keine anderen Personen und insbesondere keine Kinder einlassen
- ✓Fenster im betroffenen Raum öffnen – aber keine Türen zu angrenzenden Räumen, damit sich Fasern nicht verteilen
- ✓Schutzkleidung ausziehen, bevor Sie den Bereich verlassen – Kleidung kann Fasern transportieren
Was wenn man bereits gearbeitet hat?
Das ist die Frage, die viele Menschen in dieser Situation beschäftigt. Die ehrliche Antwort: Das lässt sich im Nachhinein nicht mehr vollständig rückgängig machen – aber Sie können jetzt das Richtige tun.
- 1Bereich ruhig verlassen und keine hektischen Bewegungen, die Fasern aufwirbeln könnten
- 2Gründlich duschen und Kleidung wechseln
- 3Den betroffenen Raum intensiv lüften
- 4Freimessung durch einen Fachbetrieb durchführen lassen – nur so wissen Sie, ob die Raumluftbelastung noch über dem Grenzwert liegt
Eine einmalige, kurzzeitige Exposition bei handwerklichen Tätigkeiten führt nicht automatisch zu einer Gesundheitsschädigung. Asbest-bedingte Erkrankungen entstehen durch wiederholte, langfristige Exposition. Dennoch: Klären Sie die Situation professionell ab.
Was NICHT zu tun ist
Nicht selbst weiter untersuchen
Den verdächtigen Bereich aufzugraben, um sich selbst ein Bild zu machen, vergrößert das Problem.
Nicht mit dem Staubsauger reinigen
Ein normaler Haushalts-Staubsauger verteilt Fasern durch die Luft. Nur Spezialgeräte mit HEPA-Filter sind geeignet.
Nicht mit Wasser abwischen
Feuchtes Abwischen klingt sinnvoll, verteilt aber Fasern auf weiteren Flächen und erschwert die Beurteilung.
Nicht auf eigene Faust sanieren
Das Entfernen von asbesthaltigen Materialien ohne Zertifizierung nach TRGS 519 ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern führen.
Schritt 3: Probenahme beauftragen
Bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden, brauchen Sie Gewissheit. Eine Sichtprüfung reicht nicht aus – nur eine Laboranalyse einer Materialprobe liefert das eindeutige Ergebnis. Die Probenahme sollte durch einen zertifizierten Sachverständigen oder Fachbetrieb erfolgen. Dieser entnimmt eine kleine Probe des verdächtigen Materials und schickt sie an ein akkreditiertes Labor. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen vor.
Die Probenahme selbst muss nicht durch einen TRGS-519-zertifizierten Betrieb erfolgen – sie kann durch einen Sachverständigen, einen Gutachter oder viele Fachbetriebe durchgeführt werden.
Schritt 4: Fachbetrieb einschalten
Sobald Asbest bestätigt wurde, übernimmt ein zertifizierter Fachbetrieb nach TRGS 519 die weitere Maßnahme. Dieser übernimmt in der Regel:
- ✓Meldung der Maßnahme beim zuständigen Bezirksamt Hamburg
- ✓Fachgerechte Entfernung mit geeigneter Schutzausrüstung nach TRGS 519
- ✓Entsorgung als Sondermüll mit Entsorgungsnachweis
- ✓Abschließende Freimessung der Raumluft durch unabhängiges Messlabor
Behörden und Freimessung in Hamburg
Bezirksamt
Für die Anzeige von Asbestsanierungsmaßnahmen ist das jeweils zuständige Bezirksamt verantwortlich. In Hamburg gibt es sieben Bezirke. Der Fachbetrieb übernimmt die Anzeige in der Regel selbstständig – als Privatperson müssen Sie hier nicht aktiv werden.
BUKEA
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist die übergeordnete Umweltbehörde und gibt die Entsorgungsvorschriften für Hamburger Asbest-Sondermüll vor. Zugelassene Deponien werden durch die BUKEA genehmigt.
Was bedeutet Freimessung?
Eine Freimessung ist eine Luftmessung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten. Dabei wird die Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft gemessen und mit dem gesetzlichen Richtwert verglichen – in Deutschland 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft. Liegt die gemessene Konzentration darunter, gilt der Raum als freigegeben. Liegt sie darüber, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Die Freimessung wird von einem unabhängigen Messlabor durchgeführt – nicht vom sanierenden Fachbetrieb selbst, um die Unabhängigkeit des Ergebnisses sicherzustellen.
Mehr zur Asbest-Analyse & Freimessung →Häufige Fragen bei Asbestverdacht
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