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Asbestverdacht – was jetzt sofort zählt und was Sie unbedingt lassen sollten

Beim Renovieren taucht plötzlich ein verdächtiges Material auf? Das Wichtigste zuerst: Ruhe bewahren. Gefährlich wird Asbest, wenn Fasern frei werden und eingeatmet werden – nicht durch sein bloßes Vorhandensein. Wer jetzt überlegt handelt, hält das Risiko für sich und alle anderen klein.

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Die ersten zwei Schritte bei Asbestverdacht

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Schritt 1: Arbeiten sofort stoppen

Stoßen Sie beim Renovieren auf ein unbekanntes Material mit Asbestverdacht, hören Sie auf der Stelle auf – und zwar mit allen Arbeiten im betroffenen Bereich. Kein Weiterbohren, kein Weiterschleifen, kein Weiterreißen. Jeder mechanische Eingriff löst Fasern. Und je länger weitergemacht wird, desto höher steigt die Faserkonzentration in der Raumluft.

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Schritt 2: Bereich sichern und richtig lüften

  • Werkzeug und Maschinen stehen lassen – auf ihnen können Fasern haften
  • Bereich absperren – Tür zu, niemanden hineinlassen, Kinder schon gar nicht
  • Im betroffenen Raum die Fenster öffnen – aber keine Türen zu Nachbarräumen, damit sich nichts verteilt
  • Schutzkleidung ausziehen, bevor Sie rausgehen – Kleidung verschleppt Fasern

Und wenn ich schon gearbeitet habe?

Diese Frage treibt viele in dieser Lage um. Die ehrliche Antwort: Rückgängig machen lässt es sich nicht vollständig – aber Sie können ab jetzt das Richtige tun.

  • Den Bereich ruhig verlassen – keine hektischen Bewegungen, die Fasern aufwirbeln
  • Gründlich duschen und die Kleidung wechseln
  • Den betroffenen Raum kräftig lüften
  • Eine Freimessung durch einen Fachbetrieb veranlassen – nur so wissen Sie, ob die Raumluft noch über dem Grenzwert liegt
Eine einmalige, kurze Belastung bei Handwerksarbeiten führt nicht automatisch zu einem Gesundheitsschaden. Asbestbedingte Erkrankungen entstehen durch wiederholte, langjährige Exposition. Trotzdem gilt: Lassen Sie die Lage professionell klären.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Nicht selbst weiter nachforschen

Den verdächtigen Bereich aufzustemmen, um selbst nachzusehen, macht das Problem nur größer.

Nicht mit dem Staubsauger ran

Ein normaler Haushaltssauger pustet die Fasern erst recht in die Luft. Nur Geräte mit HEPA-Filter taugen dafür.

Nicht feucht abwischen

Klingt vernünftig, verteilt die Fasern aber auf weitere Flächen und erschwert die spätere Beurteilung.

Nicht in Eigenregie sanieren

Asbesthaltiges Material ohne Zertifizierung nach TRGS 519 zu entfernen ist nicht erlaubt und kann Bußgelder nach sich ziehen.

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Schritt 3: Probenahme beauftragen

Bevor irgendetwas weitergeht, brauchen Sie Gewissheit. Ein prüfender Blick genügt nicht – eindeutig ist nur die Laboranalyse einer Materialprobe. Die Probenahme übernimmt am besten ein zertifizierter Sachverständiger oder Fachbetrieb: Er entnimmt ein kleines Stück des verdächtigen Materials und schickt es an ein akkreditiertes Labor. Das Ergebnis ist üblicherweise nach 3 bis 5 Werktagen da.

Die Probenahme selbst muss nicht von einem TRGS-519-Betrieb kommen – sie kann durch einen Sachverständigen, einen Gutachter oder viele Fachbetriebe erfolgen.
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Schritt 4: Fachbetrieb einschalten

Ist Asbest bestätigt, übernimmt ein nach TRGS 519 zertifizierter Fachbetrieb das Weitere – in der Regel:

  • Anzeige der Maßnahme beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
  • Fachgerechte Entfernung mit passender Schutzausrüstung nach TRGS 519
  • Entsorgung als Sondermüll mit Entsorgungsnachweis
  • Abschließende Freimessung der Raumluft durch ein unabhängiges Messlabor
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Behörden und Freimessung in München

Gewerbeaufsichtsamt (Regierung von Oberbayern)

Asbestarbeiten sind nach TRGS 519 spätestens sieben Tage vor Beginn beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern anzuzeigen. Diese Anzeige übernimmt der Fachbetrieb – für Privatpersonen besteht die Anzeigepflicht ohnehin nicht.

AWM – Abfallwirtschaftsbetrieb München

Der AWM regelt die Entsorgung in München. Kleinmengen Asbestzement (maximal zwei Einzelteile bis 70 cm Kantenlänge, befeuchtet und staubdicht verpackt) nimmt der Wertstoffhof an; größere Mengen laufen über den Entsorgungspark Freimann mit Anliefergenehmigung oder über einen zertifizierten Fachbetrieb.

Was bedeutet Freimessung?

Die Freimessung ist eine Luftmessung nach Abschluss der Sanierung. Gemessen wird die Faserkonzentration in der Raumluft und mit dem gesetzlichen Richtwert verglichen – in Deutschland 500 Fasern pro Kubikmeter. Liegt der Wert darunter, ist der Raum freigegeben; liegt er darüber, sind weitere Maßnahmen nötig.

Die Freimessung macht ein unabhängiges Messlabor – nicht der sanierende Betrieb selbst, damit das Ergebnis neutral bleibt.
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Häufige Fragen bei Asbestverdacht

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