Großsiedlung und Eigentümergemeinschaft – was gilt in Neuperlach?
Ein großer Teil der Gebäude in Neuperlach gehört zu Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften oder Genossenschaften. Das hat direkte Auswirkungen auf jede Sanierungsmaßnahme – auch auf die Asbestsanierung.
Was Eigentümer und Verwaltungen wissen müssen
Betrifft der Asbest Gemeinschaftseigentum – Fassade, Dach, Treppenhaus, Steigleitungen – ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig, und die Hausverwaltung muss eingebunden werden. Eine Einzelmaßnahme in einer Wohnung kann der Eigentümer dagegen meist allein veranlassen.
💡 Ein typisches Beispiel: Sind in einem Zeilenbau asbesthaltige Fassadenplatten oder Loggienbrüstungen verbaut, lohnt es sich fast immer, die Sanierung für das gesamte Gebäude zu bündeln, statt sie Wohnung für Wohnung anzugehen – das senkt die Kosten pro Einheit deutlich.
Ein zertifizierter Fachbetrieb mit Erfahrung in Großsiedlungen kennt diese Abläufe. Er kann die Maßnahme so planen, dass sie sich in den WEG-Rhythmus einfügt, dokumentiert alles lückenlos und stellt sicher, dass die Sanierung sauber nach TRGS 519 abläuft – auch im laufenden Wohnbetrieb.