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Asbest-Test München – Verdacht erkennen, Probe nehmen, sicher handeln

Sie planen einen Umbau, eine Renovierung oder den Kauf einer älteren Immobilie in München und fragen sich, ob Asbest im Spiel sein könnte? Dann ist ein Asbest-Test der richtige erste Schritt – bevor Wände aufgerissen, Böden gestemmt oder Fassaden abgeschlagen werden. Diese Seite erklärt, wann ein Verdacht berechtigt ist, wie eine sichere Probenahme abläuft und was zu tun ist, wenn der Befund positiv ausfällt.

Wann besteht der Verdacht auf Asbest?

Asbest wurde in Deutschland bis zum vollständigen Verbot 1993 in zahllosen Baumaterialien eingesetzt. Die wichtigste Faustregel lautet daher: Jedes Gebäude, das vor 1993 errichtet oder grundlegend saniert wurde, kann asbesthaltige Materialien enthalten. In München betrifft das einen erheblichen Teil des Wohnbestands – von den dichten Altbauquartieren in Schwabing und der Maxvorstadt über die Großsiedlungen rund um Neuperlach bis zu den Einfamilienhäusern der 1960er und 70er in Pasing und Giesing.

⚠️Besondere Vorsicht beim Heimwerken: Viele Schadstoffunfälle mit Asbest passieren nicht auf Baustellen, sondern privat – beim Bohren in alte Wände, beim Schleifen von Böden oder beim Abreißen von Wandverkleidungen. Wer nicht weiß, womit er es zu tun hat, riskiert die Freisetzung von Fasern in den eigenen vier Wänden.
  • Vinyl- und PVC-Bodenbeläge sowie Fliesenkleber (Floor-Flex) vor 1993
  • Wandputze und Spachtelmassen in Altbauwohnungen
  • Fassadenplatten und Wellasbest-Eindeckungen an Garagen und Nebengebäuden
  • Dacheindeckungen aus Asbestzement (Eternit)
  • Rohrisolierungen und Dichtungsmassen in älteren Heizungsanlagen
  • Fensterkitte in Holzrahmenfenstern der 60er und 70er Jahre
  • Nachtspeicheröfen älterer Baujahre

Asbest-Analyse München: So funktioniert die Probenahme

Eine sichere Aussage liefert nur die Laboranalyse. Sichtprüfungen taugen nicht als Grundlage – viele asbesthaltige Materialien sind optisch nicht von asbestfreien zu unterscheiden. Für die Probenahme gibt es zwei Wege:

Empfohlen

Probenahme durch einen Fachbetrieb

Die sicherste und rechtlich eindeutigste Lösung: Ein zertifizierter Fachbetrieb oder unabhängiger Gutachter entnimmt die Probe fachgerecht, dokumentiert den Entnahmeort und schickt das Material an ein akkreditiertes Labor. Das Ergebnis ist belastbar und taugt als Grundlage für Kaufverhandlungen, Versicherungsfragen oder behördliche Meldungen.

Für Heimwerker

Eigenprobenahme für Heimwerker

Unter bestimmten Umständen ist eine Eigenprobenahme möglich – etwa bei fest gebundenen Materialien wie Vinylplatten oder Fassadenplatten, bei denen keine Faserfreisetzung zu erwarten ist. Für schwach gebundene Materialien wie Spritzasbest oder alten Wandputz ist sie ungeeignet.

Schritt-für-Schritt: Sichere Eigenprobenahme

1

Vorbereitung

Tragen Sie eine FFP3-Atemschutzmaske und Einweghandschuhe. Legen Sie den Arbeitsbereich mit Folie aus. Sorgen Sie für Lüftung – Fenster auf, Türen zu anderen Räumen zu.

2

Probenahme

Befeuchten Sie das Material leicht mit Wasser – das bindet mögliche Fasern. Entnehmen Sie mit einem scharfen Messer eine Probe von ca. 2 × 2 cm. Reiben oder Schleifen unbedingt vermeiden.

3

Verpackung

Legen Sie die Probe sofort in einen verschließbaren Plastikbeutel. Beschriften Sie ihn mit Entnahmeort und Datum. Handschuhe und Folie kommen ebenfalls in den verschlossenen Beutel.

4

Einsendung ans Labor

Akkreditierte Labore bieten Einsendekits und Online-Auftragsformulare. Ergebnisse liegen meist innerhalb von 3 bis 7 Werktagen vor. Kosten: 80 bis 250 € je nach Labor und Probenanzahl.

Was tun bei positivem Asbest-Befund?

Fest gebunden

Kein sofortiger Handlungsbedarf

Fest gebundener Asbest – etwa intakte Eternit-Platten ohne Beschädigung – muss nicht zwingend sofort entfernt werden, solange keine Arbeiten geplant sind und keine Schäden vorliegen. Eine Dokumentation und regelmäßige Sichtkontrolle sind trotzdem ratsam.

Schwach gebunden / beschädigt

Sofortiger Fachbetrieb erforderlich

Schwach gebundener oder beschädigter Asbest – etwa gerissener Spritzasbest, abblätternder Asbestputz oder beschädigte Bodenbeläge – muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb entfernt werden. Eine Eigenentfernung ist nicht erlaubt und gesundheitlich riskant.

In beiden Fällen gilt: Handeln Sie nicht allein. Lassen Sie sich auf Wunsch von einem zertifizierten Fachbetrieb aus dem Münchner Raum beraten – kostenlos und unverbindlich.

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